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Biwakieren und Zelten in den Bergen: Die Regeln im Überblick

Das Biwakieren oder Zelten im Freien und abseits von Campingplätzen unterliegt oftmals strengen Vorschriften. Das kann schnell für Verwirrung sorgen, daher findest du hier einen Überblick über die unterschiedlichen Regelungen.

Biwak Berge
Zelten in den Bergen - die absolute Freiheit?© Adobe Stock/Nikovfrmoto

Eine Übernachtung am Berg: Biwakieren oder Zelten unter freiem Sternenhimmel und mitten in der Natur. Dazu der Blick auf die Lichter im Tal: Das ist der Traum vieler Outdoor-Enthusiasten.

Doch nicht immer lässt sich dieser Traum so einfach verwirklichen. Denn gerade in den Alpenländern gibt es viele unterschiedliche Regeln, die das Zelten und Biwakieren im Freien stark einschränken oder gar verbieten. Wer hier den Überblick behalten will, muss viele Dinge beachten. Wir bieten eine kleine Hilfestellung.

Biwakieren und Zelten in den Bergen: Die wichtigsten Informationen im Überblick

In diesem Ratgeber erfährst du:

Was ist der Unterschied zwischen Biwakieren und Zelten?

Auch, wenn die beiden Begriffe "Biwakieren" und "Zelten" ähnlich klingen und oftmals synonym verwendet werden, haben sie zumeist unterschiedliche Bedeutungen, die auch rechtlich voneinander unterschieden werden.

Das Biwakieren ist in den meisten Fällen die ungeplante Übernachtung im Freien – zum Beispiel bei alpinen Notfällen oder, wenn die Kraft nachlässt und nicht mehr für den Abstieg reicht.

Unter dem Zelten oder Campen ist in der Regel die geplante Übernachtung im Freien und außerhalb von Campingplätzen zu verstehen. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob das im Zelt oder lediglich im Biwak geschieht.

Ist das Biwakieren und Zelten in den Bergen erlaubt?

Die Rechtslage unterscheidet sich teils stark in den jeweiligen Ländern und Regionen. So gelten in Österreich, der Schweiz und in Italien beispielsweise andere Regelungen als in Deutschland und zumeist gibt es auch in den einzelnen Bundesländern oder Kantonen große Unterschiede.

Biwakieren und Zelten in Deutschland

In Deutschland regeln mehrere Gesetze das Zelten und Biwakieren im Freien.

Zwar sind diese Gesetze zumeist unterschiedlich ausgelegt, es gibt aber auch Gemeinsamkeiten.

So ist in Deutschland etwa das Zelten im Wald grundsätzlich verboten und nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Grundeigentümers erlaubt. Auch das Campen in Schutzgebieten – zum Beispiel in Naturschutzgebieten oder Nationalparks – ist ausdrücklich verboten und kann teils zu empfindlichen Strafen führen.

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Was wiederum jederzeit erlaubt ist, ist das sogenannte "Notfallbiwak", sofern es ungeplant und in einer Notsituation errichtet wurde. Vorsätzliches Biwakieren ist dem Zelten gleichzusetzen und unterliegt daher auch den gleichen Regelungen.

In Bayern ist das Übernachten im Freien ebenfalls nur in Ausnahmefällen möglich. "In den Bayerischen Alpen verbietet das Übernachten im Freien das Naturschutzgesetz. Ohne die Erlaubnis des Grundeigentümers darf man nicht draußen übernachten", sagt Julia Mrazek vom Ressort Naturschutz beim DAV kürzlich in einem Erklärvideo.

Neben dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) regelt aber auch das Bayerische Waldgesetz (BayWaldG) das Zelten und Biwakieren in Bayern.

Ausdrücklich verboten ist das Zelten und Biwakieren in Nationalparks, Naturschutzgebieten, Wasserschutzgebieten sowie in anderen geschützten Gebieten.

Biwakieren und Zelten in Österreich

In Österreich ist die Lage noch ein bisschen komplizierter und die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern sind teils massiv.

In nahezu jedem Bundesland wird das Campen und Biwakieren im Freien von einem anderen Gesetz geregelt. Neben dem österreichischen Forstgesetz, das auf Bundesebene gilt, haben auch die Bundesländer verschiedene Naturschutz-, Tourismus- und teils sogar eigene Campinggesetze erlassen, die das Zelten in Österreich regeln.

Ganz allgemein gilt aber auch hier:

Sehr restriktiv wird das Campen im österreichischen Bundesland Tirol vom sogenannten Tiroler Campinggesetz geregelt. Hier wird ausdrücklich angeführt, dass das Zelten außerhalb von Campingplätzen verboten ist. Auch in Niederösterreich, Kärnten und dem Burgenland sind die Regelungen sehr streng.

  • Das Zelten im Wald ist überall verboten
  • Notfallbiwaks sind zulässig

Weniger streng ist die Lage in Oberösterreich, der Steiermark und in Salzburg. Hier ist das Zelten und Biwakieren im Hochgebirge (in der Steiermark und in Oberösterreich oberhalb der Baumgrenze) nicht per se verboten. Eine zusätzlich eingeholte Genehmigung vom Grundbesitzer ist aber in jedem Fall hilfreich.

Eine Übersicht zu den genauen Regelungen in den jeweiligen österreichischen Bundesländern hat der ÖAV auf seiner Website zusammengestellt.

Biwakieren und Zelten in Italien

Auch in Italien unterscheidet sich die Situation von Region zu Region. In den meisten Fällen ist das Camping abseits von Campingplätzen nicht erlaubt. Die Entscheidung liegt hier aber oftmals bei den jeweiligen Kommunen.

Wälder und geschützte Regionen wie Nationalparks sind auch in Italien zum Campen tabu. In Südtirol ist das Biwakieren oberhalb der Baumgrenze im Notfall erlaubt.

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Biwakieren und Zelten in der Schweiz

In der Schweiz gelten ähnliche Regelungen wie in Österreich, Deutschland und Italien. Und auch hier sind die Regelungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Gemäß Schweizer Zivilgesetzbuch sind aber Wald und Weiden für jedermann zugänglich. Je nach Kanton oder Gemeinde können aber dennoch Einschränkungen gelten.

Ausdrücklich verboten ist das Campen in

  • dem Schweizerischen Nationalpark
  • eidgenössischen Jagdbanngebieten
  • Naturschutzgebieten
  • Wildruhezonen

Laut Website des SAC unbedenklich sei die Übernachtung oberhalb der Waldgrenze, auf alpinen Wiesen oder im felsigen Gelände – außerhalb von Schutzgebieten. Bei Übernachtungen in der Nähe von Alp- oder Beghütten sei gegebenenfalls eine Erlaubnis von Betreibenden einzuholen und auch generell lohnt es sich, vor Ort Informationen über die gültigen Regelungen einzuholen.

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Nützliche Tipps zum Biwakieren und Zelten

  • Bereite dich gut auf die Übernachtung im Freien vor
  • Campe keinesfalls im Wald oder in Schutzgebieten
  • Informiere dich am besten vorab bei der zuständigen Gemeinde ober beim Tourismusverband über die rechtliche Situation
  • Holen im Zweifelsfall auch eine schriftliche Genehmigung vom Grundbesitzer oder der Gemeinde ein
  • Achte bei der Wahl Ihres Schlafplatzes darauf, dass Wildtiere und die Vegetation geschont werden
  • Hinterlassen deinen Übernachtungsplatz stets so, wie Sie ihn vorgefunden haben
  • Eine Naturtoilette muss immer mindestens 50 Meter von Gewässern entfernt verrichtet werden
  • Machen keinen Lärm, besonders nicht in Zeiten, in denen Wildtiere aktiv sind (z.B. während der Dämmerungszeit)
  • Informiere dich über die gültigen Regelungen für Feuerstellen oder vermeiden Sie offenes Feuer generell. Beachten Sie unbedingt die Waldbrandgefahr!

Sehr gerne gesehen und im Gegensatz zu Wildcampern vollkommen legal unterwegs sind die Gäste traditioneller Campingplätze, wie es sie in den Alpen in großer Zahl gibt.

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Ausrüstung zum Biwakieren und Zelten

Hast du einen geeigneten Platz zum Biwakieren oder Zelten gefunden, lohnt es sich, in die richtige Ausrüstung zu investieren. Je nachdem, wie du die Nacht in den Bergen verbringen möchtest, solltest du dir über die Anschaffung der folgenden Gegenstände Gedanken machen:

Biwakieren und Zelten: Die Zusammenfassung

  • Das Zelten und Biwakieren im Wald und in Schutzgebieten ist fast überall verboten
  • Das Biwakieren im Notfall ist in der Regel geduldet
  • Das Zelten über der Waldgrenze wird vielerorts, aber nicht überall toleriert
  • Es lohnt sich, sich vor Ort über die Gegebenheiten zu informieren
  • Im Zweifelsfall sollte beim Grundeigentümer immer eine schriftliche Genehmigung eingeholt werden

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