Lagerfeuer: Wo das Feuer machen erlaubt ist
Ein knisterndes Lagerfeuer unter klarem Sternenhimmel ist der Inbegriff einer gelungenen Nacht im Freien. Aber wann und wo darf man im Freien überhaupt Feuer machen? Wir klären auf.
Ob beim gemütlichen Zusammensitzen nach einer langen Wanderung oder bei einer Nacht im Freien mit den besten Freunden: Was gibt es da schöneres, als ein knisterndes Lagerfeuer? Nicht nur spendet es Wärme und sorgt für eine gute Stimmung – es ist auch die perfekte Kulisse für ein Lied auf der Gitarre oder zum Geschichten erzählen und man kann darauf die besten Gerichte zubereiten.
Ein Lagerfeuer im Freien sollte allerdings gut geplant werden. Nicht nur solltest du wissen, wie man ein Feuer macht und was es dabei zu beachten gilt. Auch ein Blick auf die Gegebenheiten vor Ort und die aktuelle Rechtslage ist dringend notwendig. Denn bei unzureichender Planung kann das gemütliche Feuer im Freien nicht nur teuer, sondern auch gefährlich für dich und die Umwelt werden!
In unserem Ratgeber verraten wir dir, wie du ein Lagerfeuer machst und was du dabei unbedingt beachten solltest.
Das Wichtigste zum Lagerfeuer im Überblick
In diesem Ratgeber erklären wir dir
- Die rechtliche Definition von Lagerfeuern
- Wo in Deutschland Lagerfeuer erlaubt und wo sie verboten sind
- Die Regeln zu Lagerfeuer in Österreich und in der Schweiz
- Was du im Umgang mit Lagerfeuern sonst noch beachten solltest
Was ist ein Lagerfeuer?
Natürlich hat beim Begriff „Lagerfeuer“ jeder ein bestimmtes Bild vor Augen. Per Definition ist das Lagerfeuer ein offenes Feuer, das nicht von einem schützenden Behälter, wie einer Feuerschale oder einem Feuerkorb umschlossen ist. In den meisten Fällen gelten für solche Feuer spezielle Regelungen.
Wo du überall ein Lagerfeuer machen darfst
Um den perfekten Platz für dein Lagerfeuer zu finden, solltest du dir zunächst einen Überblick verschaffen, wo das Feuer machen erlaubt ist. Die Rechtslage beim Feuer machen ist von Land zu Land bzw. von Bundesland zu Bundesland sehr uneinheitlich. Wer sich aber nicht an die gültigen Gesetze und Regelungen hält, riskiert empfindliche Geldstrafen.
Diese Regeln gelten für Lagerfeuer in Deutschland
In Deutschland unterscheiden sich die Regelungen zu Lagerfeuern von Bundesland zu Bundesland. Wo das Feuer machen erlaubt oder verboten ist, wird oftmals in den Wald- oder Naturschutzgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt.
In Bayern finden sich Regelungen dazu etwa in der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) oder im Bayerischen Waldgesetz (BayWaldG).
Ungeachtet der Gesetzeslage ist offenes Feuer an diesen Stellen grundsätzlich nicht erlaubt:
- In Naturschutzgebieten, an Naturdenkmälern und in Nationalparks
- In Wild- und Wasserschutzgebieten
- Auf fremden Grundstücken (ohne Erlaubnis des Grundbesitzers)
- Auf öffentlichen Plätzen
- Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
Im Wald ist das Feuer machen in den meisten Bundesländern ebenfalls grundsätzlich verboten oder nur mit einer besonderen Genehmigung erlaubt.
Im eigenen Garten ist das Feuer machen mit der Genehmigung der zuständigen Gemeinde zulässig. Kleinere Feuer in Feuerkörben oder Feuerschalen und Grillfeuer sind meist erlaubt, sofern von ihnen keine Brandgefahr ausgeht oder eine zu große Rauchentwicklung entsteht.
Auch dort, wo das Feuer machen erlaubt ist, müssen Regeln eingehalten werden. So darf ein Lagerfeuer in Deutschland nur
- mindestens 100 Meter von der Waldgrenze und von leicht entzündlichen Stoffen entfernt
- in ausreichender Entfernung zu Gebäuden und anderen brennbaren Stoffen (mindestens fünf Meter)
- mit zulässigem Brennmaterial (z.B. unbehandeltes Holz)
- mit der Genehmigung des Grundbesitzers bzw. der Gemeinde
entzündet werden.
Darüber hinaus solltest du darauf achten, dass das Lagerfeuer stets unter Kontrolle bleibt und für den Notfall etwas zum Löschen bereithalten.
Diese Regeln gelten in Österreich und in der Schweiz
Außerhalb von Deutschland ist das Feuer machen ähnlich streng geregelt. In Österreich und in der Schweiz unterscheiden sich die Regeln je nach Bundesland bzw. Kanton. Grundsätzlich sind Lagerfeuer hier zwar erlaubt. Dennoch gibt es ähnlich wie in Deutschland Einschränkungen auf Landes- bzw. Kantonebene, die etwa das Feuer machen in Naturschutzgebieten oder in Wäldern untersagen.
Was du bei Lagerfeuern noch beachten solltest
Insbesondere bei Trockenheit oder Waldbrandgefahr ist das Feuer machen meist ausdrücklich untersagt und mit hohen Strafen belegt. Im Zweifelsfall solltest du dich deshalb vorab bei der zuständigen Gemeinde oder dem zuständigen Landkreis über die aktuellen Regelungen informieren bzw. bei Bedarf eine Genehmigung einholen.
Ausdrücklich erlaubt sind Lagerfeuer an ausgewiesenen Feuerstellen, wie es sie beispielsweise an Campingplätzen und vor Hütten gibt.
Ist die Rechtslage bekannt und etwaige Genehmigungen eingeholt, steht dem gelungenen Lagerfeuer eigentlich nichts mehr im Wege. Doch nun musst Du das Lagerfeuer auch noch zum Brennen bringen. In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung erklären wir dir, wie das geht.