Drohnen in den Alpen: Diese Regelungen musst du beachten
Drohnen ermöglichen faszinierende Aufnahmen aus der Vogelperspektive. Gerade in den Bergen sind die Fluggeräte für Hobbypiloten reizvoll. Doch auch in den Alpen müssen die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.
Die Alpen mit ihren atemberaubenden Gipfeln ziehen nicht nur Naturfreunde an, sondern auch Drohnenpiloten, die die Schönheit der Region aus der Vogelperspektive einfangen möchten. Doch jedes Land hat seine eigenen Vorschriften und Beschränkungen für den Betrieb von Drohnen, die es zu beachten gilt. Von Sicherheitsbestimmungen bis hin zu Versicherungspflichten – man muss Einiges beachten.
In diesem Artikel erklären wir dir
- Die allgemeinen Drohnen-Regeln der EU
- Was für Hobbyfotografen gilt
- Zusätzliche Regelungen der Alpenländer
- Worauf man außerdem achten sollte
Drohnen in der EU: Allgemeine Regeln
Dank EU-Drohnenverordnung gibt es seit 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Ein in Deutschland erworbener Kompetenznachweis ("Drohnenführerschein") ist auch in den anderen Ländern der Europäischen Union gültig. Wo man genau fliegen darf, regelt die Drohnenverordnung nicht. Das bestimmten die Länder.
Grundsätzlich gibt es drei Anwendungsbereiche für Drohnen:
- offen (open)
- speziell (special)
- zulassungspflichtig (certified)
Die meisten privaten Drohnen fallen in die Kategorie "open". Sie haben ein Gewicht unter 25 Kilogramm und dürfen maximal 120 Meter hoch fliegen. Direkte Sichtweite muss immer gegeben sein, ebenso wie der Abstand zu Menschen.
Die Kategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" sind für Privatpersonen kaum relevant und beziehen sich auf eben spezielle Anwendungsbereiche wie etwa den Transport von Objekten. Wenn die Drohnen schwerer als 25 Kilogramm sind oder höher als 120 Meter fliegen, fallen sie ebenfalls in die "spezielle" Kategorie. Genehmigungen muss man bei der zuständigen Landesluftfahrtsbehörde anfordern.
Private Drohnen: Die Drohnen-Kategorie "offen"
Die meisten Drohnen von Hobbyfotografen fallen in der EU in die "offene" Kategorie:
- Gewicht: unter 25 kg
- Flughöhe: unter 120 m
- Sichtweite: ausschließlich direkte Sichtweite
- Abstand: sicherer Abstand zu Menschen, kein Überfliegen von Menschenansammlungen
- Transport: kein Transport von Objekten
- Mindestalter: 16 Jahre
- Genehmigung: keine Genehmigung notwendig
- Führerschein: EU-Kompetenznachweis (A1, A3) oder EU-Fernpilotenzeugnis (A2)
Die Regelungen der Alpenländer
Deutschland
In Deutschland ist die Nutzung von Drohnen weitgehend erlaubt, unterliegt jedoch strengen Bestimmungen. Das Überfliegen von Menschenmengen, Wohngebieten, Naturschutzgebieten und Flughäfen ist untersagt. Für Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 2 kg ist eine Registrierung und Kennzeichnung notwendig. Zusätzlich ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung Pflicht, um mögliche Schäden abzudecken.
Österreich
In Österreich benötigen Drohnenpiloten für gewerbliche Flüge eine behördliche Bewilligung. Im privaten Bereich gelten ähnliche Restriktionen wie in Deutschland. Drohnen dürfen nicht höher als 150 Meter und nicht näher als 50 Meter zu Menschenansammlungen fliegen. Eine klare Kennzeichnung der Drohne sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind verpflichtend.
Schweiz
In der Schweiz dürfen Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 kg ohne spezielle Genehmigung genutzt werden. Es existieren jedoch Einschränkungen bezüglich Flughafennähe, Schutzgebieten und Menschenansammlungen. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch, um potenzielle Schäden zu decken. Zudem sollten Drohnenpiloten die vorgeschriebenen Höhenbeschränkungen vor Ort beachten.
Italien
In Italien können Drohnen bis zu einem Gewicht von 25 kg verwendet werden, unterliegen aber bestimmten Vorschriften. Flüge über Menschenansammlungen und in Flughafennähe sind verboten. Eine Registrierung und deutliche Kennzeichnung der Drohne sind erforderlich. Ebenso muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um mögliche Risiken abzusichern.
Slowenien
In Slowenien ist eine Genehmigung für Drohnenflüge erforderlich, insbesondere in kontrollierten Lufträumen. Flüge über Menschenansammlungen und in Flughafennähe sind strikt untersagt. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch, um potenzielle Schäden zu decken. Drohnenpiloten sollten sich zudem an die örtlichen Höhenbeschränkungen halten.
Frankreich
In Frankreich sind Drohnenflüge über städtischen Gebieten und Menschenansammlungen verboten. Besondere Regelungen gelten für Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 800 g. Eine Registrierung und deutliche Kennzeichnung sind notwendig. Gewerbliche Flüge erfordern eine behördliche Genehmigung. Eine Haftpflichtversicherung ist auch hier obligatorisch, um mögliche Schäden abzudecken.
Drohnen in den Bergen: Das ist zudem wichtig
In den Bergen ist man selten allein. Störe keine anderen Wanderer mit deinen Drohnenflügen und vor allem filme oder fotografiere diese niemals ohne deren Einwilligung. Respektiere Naturschutzgebiete und Flugverbotszonen. Wildtiere sind in freier Natur besonders spannend zu beobachten. Erschrecke sie aber nicht mit deiner Drohne und halte einen entsprechenden Abstand ein.
Die Zahl der Drohnen steigt stetig an. Die Anschaffung und das Erlernen der Steuerung kostet Zeit und Geld. Da ist es nur verständlich, dass man sein Fluggerät auch bei jeder Gelegenheit steigen lassen möchte. Wichtig dabei: halte dich an die gesetzlichen Vorschriften und an die ungeschriebenen Regeln des Miteinanders.